Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG

1. Allgemeines

Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Wirksamkeit der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und betreffend DIN 18299, DIN 18334, DlN 18336 und DIN 18338 als Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sowie auszugsweise die VOB Teil C bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als massgenau. Sollen diese Angaben verbindlich sein, muss dies ebenfalls gesondert vereinbart werden. Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber bestätigt wurden. Alle von der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG erstellten Unterlagen sind ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden. lm Falle einer Angebotsabsage sind diese Unterlagen unverzüglich an die Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG zurückzusenden.

 

2. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines selbstständigen Beratungsvertrages sind. Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. lm Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Auftragnehmer im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

 

3. Termine, Lieferung und Genehmigungen

Ein vereinbarter Liefer- oder Fertigstellungstermin ist grundsätzlich unverbindlich. Er gilt nur dann als verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde und wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die die Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat, unmöglich geworden ist. Bei Zusatzleistungen gegenüber dem Hauptauftrag verschiebt sich der Fertigstellungstermin um die Zeit, die erforderlich ist, die zusätzlich beauftragten Leistungen auszuführen. Fehlende Unterlagen, Abbund- und/oder Materialbestätigungen, die für die Ausführungen der Leistungen unumgänglich sind, haben ebenfalls Einfluss auf den Termin. Ein Verzugsschaden kann durch den Auftraggeber nur geltend gemacht werden, wenn Termine (Beginn-, Zwischen- und Endtermine,) schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen und weiterhin zu erklären, dass er nach Ablauf dieser Frist den Auftrag entziehen wird. lm Schlechtwetterfall verschieben sich die vereinbarten Liefer- und Montagetermine um den Schlechtwetterzeitraum zzgl. eines neuen Koordinationszeitraumes von maximal 5 Werktagen. Bei Montage der gelieferten Hölzer durch die Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG muss der Auftraggeber sicherstellen, dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle Hindernisse im Arbeitsbereich um den Aufstellort herum sind vom Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen kostenfreien Wasser- und Stromanschluss beim Montagebeginn zur Verfügung zu stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Eine Mehrwertsteuererhöhung kann an den Auftraggeber weiterberechnet werden, wenn hiervon auch der Auftragnehmer betroffen ist.

 

4. Gewährleistung

Die Gewährleistung beträgt für alle Bauleistungen 5 Jahre. Die Gewährleistung beginnt mit der Abnahme oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er dieser Aufforderung nicht nachkommt, obgleich das Werk abnahmereif ist. Alle Mängel sind der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber hat die Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG oder deren Beauftragten die Möglichkeit der Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind (z. B, fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische und chemische Einflüsse).

Ist eine berechtigte Mängelbeseitigung unmöglich oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, so ist eine angemessene Preisminderung zu vereinbaren. Eine solche kann gegebenenfalls durch einen Sachverständigen der Handwerkskammer Münster bemessen werden. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seine Erfüllungsgehilfen vorliegen.

 

5. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen  Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen.Auch diese Eigenschaften geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat einzuholen.

 

6. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Alle Einzelpreise für gewerbliche verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in Angeboten unten ausgewiesen ist.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hierdurch Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den Auftragnehmer.

 

8. Auftragsstornierung

Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG, bleibt der Kunde zur Zahlung des Werklohns verpflichtet. Die Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben obliegenheitswidrig unterlässt.

 

9. Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung beträgt für alle Teil- und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen 18 Werktage nach Rechnungsdatum. Skontoabzüge sind generell gesondert mit der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG zu vereinbaren. Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne  dass es einer Mahnung bedarf. lm Übrigen gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verzug in der jeweils gültigen Fassung. Sofern Zusatzleistungen ohne Nachtragsangebote beauftragt werden oder für die einwandfreie Ausführung der Leistungen unumgänglich sind, erfolgt die Abrechnung nach üblichen Materialpreisen und zum Nachweis von Zeitarbeiten. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.

 

10. Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

 

11. Mehrheit von Bauherren

Mehrere Bauherren haften als Gesamtschuldner. Sie erteilen einander unwiderruflich Vollmacht zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG. Dies gilt nicht für Widerrufserklärungen, Kündigungen und die Ausübung von Rücktrittsrechten durch den Bauherrn. Derartige Erklärungen sind von allen Bauherren auszusprechen.

 

12. Widerrufsrecht

Wenn Sie den Vertrag als Verbraucher schließen, gilt:

Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (zB Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin ihm alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, unverzüglich zurück zu zahlen. Der Auftraggeber muss im Fall des Widerrufs der Auftragnehmerin alle Leistungen zurückgeben, die er bis zum Widerruf von der Auftragnehmerin erhalten hat. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, muss der Auftraggeber Wertersatz dafür bezahlen.

 

13. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist unser Firmensitz ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden oder im Zusammenhang damit ergeben. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

14. Datenschutz

Die im Rahmen von Bestellungen oder Anfragen übermittelten Daten des Kunden werden in der EDV der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG gespeichert und vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, Ausnahmen bestehen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages oder der Rechtswahrnehmung unerlässlich ist. Das Nähere regeln unsere Datenschutzbestimmungen.

 

15. Schlussbestimmungen

Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung der Firma Hoch4 Holzbau GmbH & Co. KG, bevor sie wirksam und verbindlich werden. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.